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Arten von Handelsgesellschaften in Rumänien

Gesetz 31/1990, mit den nachträglichen Änderungen und Ergänzungen regelt fünf Arten der assoziativen Organisierung, die mittels von grundsätzlichen Eigenschaften definiert werden.

Dementsprechend gibt es:
a) Personengesellschaften, deren gesellschafltliche Verbidlichkeiten unbegrenzt partimonal gebürgt sind und alle Gesellschafter unbegrenzt und solidarisch haften (Abs.2.a);
- Bei der Personengesellschaft wird kein Mindestkapital für die Gründung festgelegt;
- Außerdem wird die Anzahl der Gesellschafter nicht angegeben.

b) Kommanditgesellschaft (deutsch – KG; rumänisch – SCS)
- deren gesellschafltiche Verbindlichkeiten mit dem gesellschaftlichen Partimonium gebürgt sind und die kommanditierte Gesellschafter unbegrenzt und solidarisch haften – die Kommanditoren haften nur bis zum Wert ihres Einsatzes (Abs. 2.b); es muss noch gesagt werden, dass kein Mindestkapital für Kommanditgesellschaften gesetzlich vorgesehen ist;
- Die Anzahl der Gesellschafter ist gesetzlich nicht vorgesehen. Diese Regelung wird den Gründern überlassen;
- Die Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft wird einem oder mehreren der kommanditierten Gesellschaftern überlassen;
- Der Kommanditist darf Geschäftsvorfälle nur per Prokura schliessen. Die Prokura muss im Handelsregister eingetragen werden.

c) Kommanditgesellschaft auf Aktien (deutsch – KGaA; rumänisch – SCA)
- deren Grundkapital in Aktien eingeteilt ist und die gesellschaftlichen Verbindlichkeiten mit dem gesellschaftlichen Partimonium gebürgt sind und die kommanditierte Gesellschafter unbegrenzt und solidarisch haften – die Kommanditoren müssen nur ihre Aktien bezahlen (Abs. 2.c);
- die Kommanditgesellschaft auf Aktien ist wie eine Aktiengesellschaft geregelt, was den Gesellschaftsvertrag anbelangt. Grundkapitalmäßig, muss dieser, wie im Falle der Aktiengesellschaft, minderstens 25.000 Euro oder das äquivalent von 90.000 lei betragen.

d) Aktiengesellschaft (deutsch – AG; rumänisch – SA)
- deren gesellschaftlichen Verbindlichkeiten mit dem gesellschaftlichen Partimonium gebürgt sind – Aktionäre haften nur mit der Bezahlung ihrer Aktien (Abs. 2.d);
- Das Grundkapital ist in von der Gesellschaft ausgestellten Aktien unterteilt. Diese können nominativ oder getragen sein;
- Das Grundkapital beträgt mindestens 25.000 Euro oder 90.000 lei.
- Die Anzahl von Aktionäre muss größer 2 sein.
 

- Das entscheidende Gremium ist bei Aktiengesellschaften die Generalversammlung. Diese kann ordentlich oder außerordentlich sein.

- Die Aktiengesellschaft wird von einem oder mehreren Geschäftsführern geführt, deren Anzahl immer ungerade sein muss.
- Die Aktiengesellschaft kann entweder einfach oder dualistisch verwaltet werden;
- Bei der einfachen Verwaltung wird die Gesellschaft von Gesellschaftsrat verwaltet, die sich selbst die Geschäftsführung delegieren, oder einen oder mehrere Leiter einstellen, von denen einer Geschäftsführer sein muss.
- Bei der dualistischen Verwaltung wird neben dem Direktorenamt auch ein Aufsichtsrat mit einbezogen.

e) Gesellscgaft mit beschränkter Haftung (deutsch –GmbH; rumänisch – SRL)
- deren gesellschaftlichen Verbindlichkeiten mit dem gesellschaftlichen Partimonium gebürgt sind
- die Gesellschafter sind nur zur Zahlung ihrer Anteile gezwungen (Abs. 2.e);
- Das Stammkapital der Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss mindestens 200 lei betragen, und wird in gleichwertigen Anteilen unterteilt, die nicht kleiner wie 10 Lei sein dürfen.;
- Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann nicht mehr wie 50 Gesellschfter haben;
- Eine physische oder juristische Person darf nicht einziger Gesellschafter mehrerer Gesellschaften mir beschränkter Haftung sein.
- Der Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird folgendes enthalten:
1. Identifikationsdaten der Gesellschafter; die gesetzlichen Regelungen sehen die Nachweisung der kommanditierten Gesellschafter, wie auch im Falle der Personengesellschaften vor;
2. Rechtsform, Name und Firmensitz;
3. Tätigkeitgegenstand der Gesellschaft, mit Nachweis des Tätigkeitsobjekts und der Haupttätigkeit;
4. Stammkapital, mit Nachweis des beitrags jedes Gesellschafters, in geld ider in Natur, den Wert des Naturbeitrags und die Art der Bewertung.
5. Die Gesellschfter die die Gesellschaft vertreten und verwalten oder die nicht assoziierten Verwalter, ihre Identifikationsdaten, die Mächte die ihnen vergeben werden, und ob sie diese gemeinsam oder getrennt ausüben werden.
6. Den Anteil jedes Gesellschafters beim Verteilen von Gewinn und Verlust;
7. Sekundäre Firmensitze, falls dies mit der Gesellschaft gegründet werden, oder die Bedingungen unter denen solche Gegründet werden dürfen;
8. Dauer der Gesellschaft;
9. Auflösungsweise der Gesellschaft.
 


 
 
 

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